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Artikel 1: Definitionen

QWatersports BV mit Sitz in Zevenaar, Handelskammernummer 09209675, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kaufpreislisten, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Artikel 3: Zahlung

Der volle Kaufpreis wird immer sofort nach Bestellung bezahlt. Teilweise wird bei Reservierungen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.
Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zum Inkasso übergehen. Die mit einer solchen Abholung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Dekrets über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
Verweigert der Käufer die Mitwirkung bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Kaufpreislisten, Kostenvoranschläge und Preise.

Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und wenn sie überschritten werden, berechtigen sie den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
Der auf Angeboten, Kaufpreislisten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis ausschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Änderung der Vereinbarung

Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung beeinflusst werden. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.
Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber informieren.
Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis von Umständen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 6: Fertigstellung und Gefahrübergang

Sobald der Kaufgegenstand beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 7: Beschwerden untersuchen.

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen des normalen (Handels-)Verkehrs entsprechen.
Reklamationen bezüglich Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
Stellt sich die Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist als begründet heraus, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern oder neu zu liefern oder von der Lieferung Abstand zu nehmen und dem Käufer diesen Teil des Kaufpreises gutzuschreiben.
Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu demselben Vertrag gehören.
Nach Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.

 

Artikel 8: Muster und Modelle
1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt dient, ohne dass der Liefergegenstand diesem entsprechen muss. Anders ist dies, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entsprechen wird.
2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird auch vermutet, dass die Angabe der Grundfläche oder sonstiger Maße und Angaben nur als Anhaltspunkt dienen, ohne dass die zu liefernde Ware dieser entsprechen muss.
Artikel 9: Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt „ab Lager“ in Zevenaar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder liefern lässt oder in dem Moment, in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
4. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen.
5. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Dies ist niemals eine Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder Teillieferungen keinen eigenständigen Wert haben. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 10: Höhere Gewalt
1. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Besetzung, Streiks, Aussperrung von Arbeitern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers .
3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferunternehmen, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
4. Wenn eine Situation wie oben beschrieben eintritt, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 11: Übertragung von Rechten
1. Rechte einer der Parteien aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Bestimmung mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von § 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13: Haftung
1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 14: Beschwerdepflicht
1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
2. Bei berechtigter Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und ggf. zu ersetzen.
Artikel 15: Gewährleistung
1. Soweit Garantien vertraglich vereinbart sind, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Artikel dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren, nachdem der Käufer sie tatsächlich in Gebrauch genommen hat.
2. Die genannte Garantie soll eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer herbeiführen, so dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer niemals eine übernehmen kann Verletzung einer Garantie Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geltend machen. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Rechtsverletzung dem Käufer bekannt war oder durch Ermittlungen hätte bekannt werden können.
3. Die vorstehende Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch unvorsichtige oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder die Kaufsache bestimmungsgemäß verwendet haben was nicht beabsichtigt ist. .
4. Bezieht sich die Gewährleistung des Verkäufers auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistung dieses Herstellers.
Artikel 16: Anwendbares Recht
1. Auf diese Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Zuständig ist das niederländische Gericht.
2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 17: Wahl des Forums
1. Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschließlich dem zuständigen Gericht vorgelegt.

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